1 O 44/16•Landgericht Essen, 2019-11-25, 1 O 44/16
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Landgericht Essen — 1 O 44/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-25
Aktenzeichen: 1 O 44/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:1125.1O44.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 630 a Abs. 2
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2016 zu zahlen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. (*1)
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