23 T 17/05•Landgericht Hagen, 2005-07-28, 23 T 17/05
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Landgericht Hagen — 23 T 17/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-28
Aktenzeichen: 23 T 17/05
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:0728.23T17.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die an die
Verfahrensbeteiligte aufgrund der vorläufigen
Kostenrechnung vom 24. Juni 2002 erstatteten
Handelsregistergebühren in Höhe von 8.091,80 Euro
vom Tage der Zahlung an bis zum Tage der
Erstattung mit einem Jahreszinssatz in Höhe
von 6 % zu verzinsen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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