4 O 448/07•Landgericht Hagen, 2008-04-10, 4 O 448/07
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Landgericht Hagen — 4 O 448/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-10
Aktenzeichen: 4 O 448/07
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:0410.4O448.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) sowie der Klägerin und der Beklagten zu 2) am 24. August/27. September 2006 geschlossenen Bauverträge durch die Kündigung der Klägerin gemäß § 648 a BGB mit Wirkung zum 19. Juni 2007 beendet sind.
Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, aufgrund der Vertragsbeendigung zum 19. Juni 2007 der Klägerin sämtliche Schäden zu ersetzen, die sie dadurch erlitten hat, dass sie auf die Gültigkeit der Verträge vertraut hat.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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