8 O 344/08•Landgericht Hagen, 2009-09-18, 8 O 344/08
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Landgericht Hagen — 8 O 344/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 8 O 344/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0918.8O344.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Kläger auch kein über die mit der Teilklage geltend gemachten Ansprüche hinausgehender Anspruch aus dem Kauf der mit Rechnung vom 03.05.2008 abgerechneten Fliesen Granit Tiger Yellow wegen angeblicher Farb- und Strukturabweichungen zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte und die Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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