10 S 228/08•Landgericht Hagen, 2009-09-23, 10 S 228/08
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Landgericht Hagen — 10 S 228/08 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-23
Aktenzeichen: 10 S 228/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:0923.10S228.08.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 30.10.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts B wird das angefochtene Urteil hinsichtlich der Beklagten zu 2) und 3) abgeändert.
Die Beklagten zu 2) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.357,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.4.2007 zu zahlen.
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.282,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.4.2007 zu zahlen.
Weiter werden die Beklagten zu 2) und 3) verurteilt, die Klägerin von einer Auslagen- und Gebührenforderung der Rechtsanwälte B2, XX aus G in Höhe von 182,40 € freizustellen.
Der Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, die Klägerin von einer weiteren Gebührenforderung der Rechtsanwälte B2, XX aus G in Höhe von 102,00 € freizustellen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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