23 O 40/09•Landgericht Hagen, 2009-12-16, 23 O 40/09
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Landgericht Hagen — 23 O 40/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-16
Aktenzeichen: 23 O 40/09
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2009:1216.23O40.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass der von der Beklagten mit Schreiben vom 21.08.2009 erklärte Rücktritt von dem mit der Klägerin geschlossenen Versicherungsvertrag unwirksam ist und zwischen der Klägerin und der Beklagten am 22.07.2009 ein Versicherungsvertragsverhältnis über die Risiken Feuer und Feuerbetriebsunterbrechung bestanden hat.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der der Streithelferin entstandenen Kosten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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