Landgericht Hagen, 2010-09-21, 1 S 112/10

1 S 112/10Tribunal Cantonal21 de set. de 2010

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Hagen — 1 S 112/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-21

Aktenzeichen: 1 S 112/10

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0921.1S112.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1.Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hagen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 825,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2008 zu zahlen abzüglich am 09.07.2010 gezahlter 905,73 €.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 55 % und die Beklagten 45 %; ausgenommen sind die Kosten der Begutachtung, die dem Kläger auferlegt werden.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.