9 O 490/06•Landgericht Hagen, 2011-02-08, 9 O 490/06
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Landgericht Hagen — 9 O 490/06 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: 9 O 490/06
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0208.9O490.06.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz gegen die Beklagte zu 4) wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Die Klage gegen die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), Beklagten zu 2) und Beklagten zu 3). Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Endurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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