Landgericht Hagen, 2015-07-07, 9 O 395/12

9 O 395/12Tribunal Cantonal7 de jul. de 2015

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Landgericht Hagen — 9 O 395/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-07

Aktenzeichen: 9 O 395/12

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2015:0707.9O395.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Hagen vom 15.10.2013 wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.850,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten seiner Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 24 % und die Beklagte zu 76 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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