4 O 93/16•Landgericht Hagen, 2017-03-16, 4 O 93/16
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Landgericht Hagen — 4 O 93/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-16
Aktenzeichen: 4 O 93/16
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0316.4O93.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.646,99 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2016 Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs 2,0 TDI 103 kW mit der Fahrzeugidentifikationsnummer zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1140,02 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und Gebühren nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2016 zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte..
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages.
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