Landgericht Köln, 1995-03-09, 24 O 72/94

24 O 72/94Tribunal Cantonal9 de mar. de 1995

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Köln — 24 O 72/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-03-09

Aktenzeichen: 24 O 72/94

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0309.24O72.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.536,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23.12.1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 95 %, die Klägerin zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 55.000,-DM. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 250,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.