24 O 481/01•Landgericht Köln, 2002-04-11, 24 O 481/01
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Landgericht Köln — 24 O 481/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-11
Aktenzeichen: 24 O 481/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0411.24O481.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, daß die Beklagte - zeitlich begrenzt, nämlich bis zu dem Zeitpunkt einer Satzungsreform zu den Vordienstzeiten seitens der Beklagten - verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 1.1.2001 eine Versorgungsrente für Versicherte auf der Grundlage einer gasamtversorgungsfähigen Zeit von 578 Monaten zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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