Landgericht Köln, 2002-08-14, 20 O 152/99

20 O 152/99Tribunal Cantonal14 de ago. de 2002

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Landgericht Köln — 20 O 152/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-14

Aktenzeichen: 20 O 152/99

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0814.20O152.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 %, die Beklagte als Gesamtschuldner 34 % und der Beklagte zu 1. weitere 6 %.

Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 34 % und der Beklagte zu 1. weitere 6 %.

Die Klägerin trägt von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. 60 % und von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. 66 %.

Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages.

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