Landgericht Köln, 2002-10-08, 10 T 80/02

10 T 80/02Tribunal Cantonal8 de out. de 2002

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Landgericht Köln — 10 T 80/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-08

Aktenzeichen: 10 T 80/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:1008.10T80.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die - sinngemäß eingelegte - sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Vollstreckungsgerichts - Köln - 281 M 2445/01 - vom 19.04.2002 aufgehoben.

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Schuldner zu Protokoll zur Auskunft zu folgenden Fragen aufzufordern:

  1. Welche genaue Tätigkeit führen Sie für Ihre Arbeitgeberin aus?

  2. Wie viele Stunden arbeiten Sie für Ihre Arbeitgeberin pro Woche?

Der Schuldner hat seine Antworten an Eides statt zu versichern.

Der Gerichtsvollzieher wird weiter angewiesen, beim Schuldner die von dessen Arbeitgeberin erteilten letzten drei Gehaltsabrechnungen herauszuholen und der Gläubigerin weiterzugeben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.

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