8 O 321/01•Landgericht Köln, 2003-01-09, 8 O 321/01
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Landgericht Köln — 8 O 321/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-09
Aktenzeichen: 8 O 321/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0109.8O321.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 60.647,56 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.12.2001 zu zahlen,
Zug um Zug gegen Herausgabe sämtlicher Schlüssel für die streitgegenständliche Wohnung (Eigentumswohnung in der Wohnanlage X-Weg in V, Wohnung mit der Nr.51 des Aufteilungsplanes, im Haus X-Weg Nr.9, Erdgeschoss rechts) und sämtlicher an die Kläger übergebenen Unterlagen (Adressliste Eigentümer,
Wirtschaftspläne, Eigentümerversammlungsprotokolle,
Jahresabrechnungen, Heizkostenabrechnungen, PkwStellplatzplan, Verwaltervertrag, Informationsbroschüre zur Wohnanlage)
sowie
Zug um Zug gegen die Bewilligung zur Löschung der zu Gunsten der Kläger im Grundbuch AG Bergheim, V, #### in Abt. 2 (GB) GR-Nr.: ###/2001 eingetragenen Erwerbsvormerkung
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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