Landgericht Köln, 2004-12-14, 107-5/04

107-5/04Tribunal Cantonal14 de dez. de 2004

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Landgericht Köln — 107-5/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-14

Aktenzeichen: 107-5/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1214.107.5.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Im übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Soweit er freigesprochen worden ist, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

§§ 266, 27 StGB

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