25 S 19/04•Landgericht Köln, 2005-10-19, 25 S 19/04
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Landgericht Köln — 25 S 19/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-19
Aktenzeichen: 25 S 19/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1019.25S19.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.11.2004
verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 120 C 111/03 -
teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die
Klägerin 67,93 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.02.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung jeweils durch Sicherheits-
leistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn
nicht die vollstreckende Partei Sicherheit jeweils in gleicher Höhe leistet.
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