84 O 79/06•Landgericht Köln, 2007-02-01, 84 O 79/06
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Landgericht Köln — 84 O 79/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-01
Aktenzeichen: 84 O 79/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0201.84O79.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung ihres Verbandes für Solarwirtschaft die Bezeichnung „BSW“ zu benutzen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von € 50.000,00 vorläufig vollstreckbar.
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