14 O 562/05•Landgericht Köln, 2007-02-07, 14 O 562/05
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Landgericht Köln — 14 O 562/05 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-07
Aktenzeichen: 14 O 562/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0207.14O562.05.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils der Kammer vom 21.06.2006 - 14 0 562/05 - abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten. Diese Kosten trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Kläger nicht vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.
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