Landgericht Köln, 2007-02-08, 31 O 7227/06

31 O 7227/06Tribunal Cantonal8 de fev. de 2007

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Köln — 31 O 7227/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-08

Aktenzeichen: 31 O 7227/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0208.31O7227.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzen-den Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr ein Nahrungsergänzungsmittel mit den Inhaltsstoffen 250 mg D-Glucosaminsulfat und 200 mg Chondroitinsulfat pro Tablette und einer Verzehrsemp-fehlung von 2 Tabletten täglich unter der Bezeichnung „donaprevent®“ in der nachstehend wiedergegebenen Verpackungsaufmachung in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben:

II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 10 % und die Beklagte

90 % zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar, wegen zu vollsteckender Kosten in Höhe von 1.200,00 EUR ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen gegen Si-cherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt

  • hinsichtlich der Unterlassung 30.000,00 EUR,

  • hinsichtlich der Kosten im Übrigen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.