25 O 93/05•Landgericht Köln, 2007-04-11, 25 O 93/05
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Landgericht Köln — 25 O 93/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-11
Aktenzeichen: 25 O 93/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0411.25O93.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 40.000,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 26. Februar 2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und alle weiteren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Operation vom 18. Dezember 1997 zu bezahlen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte über-gehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 2/3 und die Klägerin zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages.
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