9 S 242/05•Landgericht Köln, 2007-06-27, 9 S 242/05
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Landgericht Köln — 9 S 242/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-27
Aktenzeichen: 9 S 242/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0627.9S242.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 30.08.2005 (Az. 1 C 120/05) abge-ändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, 399,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2004 an die Klägerin zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2.Die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Osnabrück entstandenen Mehrkosten hat die Klägerin zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 74,4 % und die Beklagte zu 25,6 %.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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