Landgericht Köln, 2007-07-31, 3 O 535/05

3 O 535/05Tribunal Cantonal31 de jul. de 2007

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Köln — 3 O 535/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-31

Aktenzeichen: 3 O 535/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0731.3O535.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.150,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.01.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Schäden, die ihr aus der Fehlbehandlung des Beklagten in der Zeit von November 1997 bis März 2004 entstanden sind, zu ersetzen, soweit Ersatzansprüche nicht auf Dritte, insbesondere Sozialversicherungsträger, übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 20 % und der Beklagte 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.