2 O 497/06•Landgericht Köln, 2007-11-08, 2 O 497/06
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Landgericht Köln — 2 O 497/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-08
Aktenzeichen: 2 O 497/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1108.2O497.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 100 % des ihm durch den Verkehrsunfall vom 03.06.2005 auf der B 257 bei B entstandenen materiellen und immateriellen Schadens zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 25 %, die Beklagte 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
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