Landgericht Köln, 2008-04-09, 25 O 526/05

25 O 526/05Tribunal Cantonal9 de abr. de 2008

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Landgericht Köln — 25 O 526/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-09

Aktenzeichen: 25 O 526/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0409.25O526.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Der Kläger trägt weiterhin die Kosten der Nebenintervention zu 1/3. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten und den Nebenintervenienten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des auf Grund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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