Landgericht Köln, 2010-01-21, 24 O 458/09

24 O 458/09Tribunal Cantonal21 de jan. de 2010

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Bei einer Obliegenheitsverletzung die nach § 28 Abs. 2 VVG n.F. zu beurteilen ist, kann der Versicherer sich nicht auf (teilweise) Leistungsfreiheit berufen, soweit die unter der Geltung des VVG a.F. Vertragsbestandteil gewordenen Versicherungsbedingungen keine Vereinbarung über den Eintritt von (teilweiser)Leistungsfreiheit im Falle einer Obliegenheitsverletzung enthalten. An einer solchen Vereinbarung fehlt es in § 11 VGB 88.

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Landgericht Köln — 24 O 458/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-21

Aktenzeichen: 24 O 458/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0121.24O458.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Normen: § 28 Abs. 2 VVG n.F.

Leitsätze

Bei einer Obliegenheitsverletzung die nach § 28 Abs. 2 VVG n.F. zu beurteilen ist, kann der Versicherer sich nicht auf (teilweise) Leistungsfreiheit berufen, soweit die unter der Geltung des VVG a.F. Vertragsbestandteil gewordenen Versicherungsbedingungen keine Vereinbarung über den Eintritt von (teilweiser)Leistungsfreiheit im Falle einer Obliegenheitsverletzung enthalten. An einer solchen Vereinbarung fehlt es in § 11 VGB 88.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 6.210,34 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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