20 O 254/09•Landgericht Köln, 2010-02-10, 20 O 254/09
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Landgericht Köln — 20 O 254/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 20 O 254/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0210.20O254.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 129.078,71 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2009 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 50 % derjenigen weiteren Aufwendungen zu erstatten, die die Klägerin aufgrund des Unfalls der Geschädigten N vom 14.09.1998, bei dem diese erheblich verletzt wurde, hat und noch haben wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
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