109-11/05•Landgericht Köln, 2010-03-23, 109-11/05
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Landgericht Köln — 109-11/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-23
Aktenzeichen: 109-11/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0323.109.11.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Untreue in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
und daneben zu einer Gesamtgeldstrafe von
720 Tagessätzen
zu je 1.500,- €
verurteilt.
Die Vollstreckung der nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibenden Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer gelten 3 Monate der Gesamtfreiheitsstrafe und 50 Tagessätze der Gesamtgeldstrafe als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§ 266 I 2. Var., 41, 52, 53, 54, 56 StGB.
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