9 S 217/09•Landgericht Köln, 2010-03-31, 9 S 217/09
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Landgericht Köln — 9 S 217/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-31
Aktenzeichen: 9 S 217/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0331.9S217.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 11.08.2009 – Az.: 68 C 26/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 748,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2008 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.11.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 70% und die Beklagten zu 30% als Gesamtschuldner.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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