31 O 728/09•Landgericht Köln, 2010-04-22, 31 O 728/09
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Landgericht Köln — 31 O 728/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-22
Aktenzeichen: 31 O 728/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0422.31O728.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, für Arzneimittel mit der Ankündigung eines Gewinnspiels und dem Versprechen zu werben:
„Testen Sie Ihr Wissen und gewinnen Sie!
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- Preis: A…
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- Preis: B…“,
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wie nachstehend wiedergegeben:
(Es folgt eine Darstellung)
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