Landgericht Köln, 2010-12-23, 24 O 234/10

24 O 234/10Tribunal Cantonal23 de dez. de 2010

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Landgericht Köln — 24 O 234/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: 24 O 234/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1223.24O234.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.357,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. aus 762,00 € ab dem 09.06.2010 und aus jeweils weiteren 127,- € ab dem 02.07., 02.08., 02.09., 02.10., 02.11. und 02.12.2010 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.01.2011 zum Ersten eines jeden Monats über einen monatlich zu zahlenden Betrag in Höhe von 4.520,- € hinaus einen weiteren Betrag in Höhe von 127,- €, d.h. einen Gesamtbetrag in Höhe von 4.647,00 € monatlich zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine monatliche Pension in Höhe desjenigen Betrages zu zahlen, der sich aufgrund der jeweiligen Anpassungsentscheidungen der A GmbH oder ihrer Rechtsnachfolger als Gruppenendbetrag für die Pensionsgruppe B1 ergibt.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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