Landgericht Köln, 2011-03-23, 25 O 65/08

25 O 65/08Tribunal Cantonal23 de mar. de 2011

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Landgericht Köln — 25 O 65/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-23

Aktenzeichen: 25 O 65/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0323.25O65.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten zu 1), 2) und 4) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 200.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 1.8.2005 bis zum 28.12.2005 aus 450.000,00 €, vom 29.12.2005 bis zum 12.11.2009 aus 400.000,00 € und seit dem 13.11.2009 aus 200.000,00 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1), 2) und 4) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen weiteren immateriellen und alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihm infolge der fehlerhaften Behandlung vom März 2005 entstanden sind bzw. noch entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 56 % und die Beklagten zu 1), 2) und 4) als Gesamtschuldner zu 44 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) und 5) trägt der Kläger. Im Übrigen werden Kosten nicht erstattet.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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