30 O 63/11•Landgericht Köln, 2012-01-26, 30 O 63/11
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Landgericht Köln — 30 O 63/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-26
Aktenzeichen: 30 O 63/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0126.30O63.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2010 zu zahlen und
an den Kläger rückständige Zinsen für die Zeit vom 01.07.2010 bis zum 08.10.2010 in Höhe von 90,41 Euro zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 668,54 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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