25 O 500/09•Landgericht Köln, 2012-02-29, 25 O 500/09
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Landgericht Köln — 25 O 500/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-29
Aktenzeichen: 25 O 500/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0229.25O500.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.800,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.200,-- € seit dem 04.03.2009, aus 3.600,-- € seit dem 15.06.2009 und aus 18.000,‑‑ € seit dem 28.09.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche auf den Kläger gemäß § 116 SGB X übergegangenen Ansprüche bezüglich des Schadenfalles der Frau M zu 50 % auszugleichen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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