4 O 403/09•Landgericht Köln, 2012-05-08, 4 O 403/09
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Landgericht Köln — 4 O 403/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-08
Aktenzeichen: 4 O 403/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0508.4O403.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte für die der Klägerin entstandenen und noch entstehenden Schäden mit einer Quote von 10 % einzustehen hat, soweit die Ansprüche der Klägerin nicht auf einen Sozialleistungsträger übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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