26 S 11/13•Landgericht Köln, 2013-08-21, 26 S 11/13
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Landgericht Köln — 26 S 11/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-21
Aktenzeichen: 26 S 11/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0821.26S11.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.02.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergheim – 26 C 368/12 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.698,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2012 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 192,90 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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