7 O 101/13•Landgericht Köln, 2013-11-20, 7 O 101/13
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Landgericht Köln — 7 O 101/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-20
Aktenzeichen: 7 O 101/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1120.7O101.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Ergänzung des Handelsvertretervertrages zwischen den Parteien vom 01.10.2009 über den 31.01.2012 hinaus bis zum 31.12.2013 fortbesteht.
Die Beklagte wird zu verurteilt, an den Kläger 1.926,92 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.04.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Kosten der Rechtsanwälte T in Höhe von netto 603,70 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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