28 O 341/13•Landgericht Köln, 2013-12-11, 28 O 341/13
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Landgericht Köln — 28 O 341/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-11
Aktenzeichen: 28 O 341/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1211.28O341.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.4.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.4.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von außergerichtlich angefallenen Kosten in Höhe von 399,72 € gegenüber den Rechtsanwälten A Partnerschaftsgesellschaft freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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