9 S 314/13•Landgericht Köln, 2014-05-07, 9 S 314/13
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Landgericht Köln — 9 S 314/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-07
Aktenzeichen: 9 S 314/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0507.9S314.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 27.11.2013 – 16 C 201/12 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.884,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.03.2012 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Autohaus L GmbH & Co. KG, C-Straße 4, 51574 Wiehl zur Auftragsnr. ##.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Sachverständigen F auf deren Konto bei der W-Bank eG (BLZ ####, Kontonr. #####/####) zur Gutachtennummer ### einen Betrag von 956,81 € sowie weitere 200,00 € an den Kläger persönlich zu zahlen, jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 24.03.2012 und den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 234,96 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87%.
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Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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