3 O 208/12•Landgericht Köln, 2014-08-13, 3 O 208/12
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Landgericht Köln — 3 O 208/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-13
Aktenzeichen: 3 O 208/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0813.3O208.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des am 13.05.2014 verkündeten Urteils der Kammer dahingehend ergänzend berichtigt, dass
auf Seite 5 die beiden Sätze im 3. Absatz und die beiden ersten Sätze des 4. Absatzes
(„Im April 2008 stellte R zunächst einen Betrag von 10 Mio. USD auf ein Konto der V bei der Beklagten zur Verfügung. Dies allerdings mit Sperrvermerk, so dass auf das Geld nicht zugegriffen werden konnte.
In der Folgezeit überwies R weitere 20 Mio. Euro auf ein Konto der V bei der Deutschen Bank. Auf dieses Geld konnte ebenfalls nicht zugegriffen werden, da für dieses Konto zwischenzeitlich ein Pfändungsbeschluss zugunsten Bs vorlag.“)
gestrichen und wie folgt neu gefasst werden:
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