Landgericht Köln, 2014-11-28, 10 S 58/14

10 S 58/14Tribunal Cantonal28 de nov. de 2014

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Landgericht Köln — 10 S 58/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-28

Aktenzeichen: 10 S 58/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:1128.10S58.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.02.2014 - 222 C 364 / 13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung wegen der Herausgabe durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Wegen der Kosten können die Beklagten die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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