25 O 199/12•Landgericht Köln, 2015-05-05, 25 O 199/12
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Landgericht Köln — 25 O 199/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-05
Aktenzeichen: 25 O 199/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0505.25O199.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2012 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten gemäß der Rechnung des Rechtsanwalts X vom 21.06.2012 über einen Betrag von 489,45 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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