Landgericht Köln, 2015-06-03, 28 O 466/14

28 O 466/14Tribunal Cantonal3 de jun. de 2015

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Landgericht Köln — 28 O 466/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-03

Aktenzeichen: 28 O 466/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0603.28O466.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft an der Geschäftsführung zu vollstrecken ist und insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

zu unterlassen,

das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

(Es folgt eine Bilddarstellung)

wenn dies geschieht wie in der „C.“ vom 24.07.2014 auf Seite 10 und/oder wie in dem Beitrag „Schwanger oder nicht? K kugelt sich vor die Kamera“ unter http://www.anonym-kugelt-sich-vor-die-kamera vom 23.07.2014.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 7.500 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 14.4.2015 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 88 % und die Klägerin zu 12 %.

  3. Dieses Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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