Landgericht Köln, 2016-01-15, 89 O 41/14

89 O 41/14Tribunal Cantonal15 de jan. de 2016

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Landgericht Köln — 89 O 41/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-15

Aktenzeichen: 89 O 41/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0115.89O41.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 603.753,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.9.2013 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 114.930,11 € erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47% und die Beklagte zu 53% mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer, die diese selbst zu 53% und die Klägerin zu 47% tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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