20 O 265/14•Landgericht Köln, 2016-03-16, 20 O 265/14
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Landgericht Köln — 20 O 265/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-16
Aktenzeichen: 20 O 265/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0316.20O265.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Auf die Widerklage und die Drittwiderklage werden der Widerbeklagte und der Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt, an die Widerklägerin wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung 22.500,07 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.08.2014 zu zahlen.
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Die Gerichtskosten werden dem Kläger und Widerbeklagten auferlegt, zu 58% als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 1) und Drittwiderbeklagten. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) und Drittwiderbeklagten trägt der Kläger 42%. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und Widerklägerin tragen der Kläger und Widerbeklagte alleine 42% sowie der Kläger und Widerbeklagte mit dem Beklagten zu 1) und Drittwiderbeklagten als Gesamtschuldner die weiteren 58%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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Dieses Urteil ist für die Beklagte zu 2) und Widerklägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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