Landgericht Köln, 2016-03-18, 21 O 559/14

21 O 559/14Tribunal Cantonal18 de mar. de 2016

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Landgericht Köln — 21 O 559/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-18

Aktenzeichen: 21 O 559/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0318.21O559.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die zum Ausbau des Dachgeschoss' in zwei Wohnungen für die Immobilie gelegen im Nstraße 00 in 00000 L gefertigten Bauzeichnungen herauszugeben und an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.261,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Juli 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Urteil ist hinsichtlich des Herausgabeanspruches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 750,00 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 60% und der Beklagte zu 40%.

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