22 O 396/10•Landgericht Köln, 2016-03-22, 22 O 396/10
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Landgericht Köln — 22 O 396/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-22
Aktenzeichen: 22 O 396/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0322.22O396.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 25.03.2014 wird aufgehoben.
Der Klageantrag zu 1) wird als derzeit unbegründet abgewiesen, der Klageantrag zu 2) wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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