4 O 118/03•Landgericht Köln, 2016-04-06, 4 O 118/03
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Landgericht Köln — 4 O 118/03 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-06
Aktenzeichen: 4 O 118/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0406.4O118.03.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10%. Die Kosten der Nebenintervention der Streithelferin der Beklagten trägt der Kläger zu 90%. Im Übrigen trägt die Streithelferin der Beklagten ihre Kosten selbst. Die Kosten der Nebenintervention der Streithelferin des Klägers trägt die Beklagte zu 10%. Im Übrigen trägt die Streithelferin des Klägers ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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