29 S 158/15•Landgericht Köln, 2016-04-21, 29 S 158/15
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Landgericht Köln — 29 S 158/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 29 S 158/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0421.29S158.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.05.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 215 C 38/15 – aufgehoben.
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 13.03.2015, 215 C 38/15, wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil sowie das oben angeführte Versäumnisurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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