18 O 184/15•Landgericht Köln, 2016-04-25, 18 O 184/15
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Landgericht Köln — 18 O 184/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-25
Aktenzeichen: 18 O 184/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0425.18O184.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Räumlichkeiten in der N-Straße, Erdgeschoss, in ##### Köln, nebst Kellerraum und fünf Stellplätzen in der Hofanlage N-Straße in ##### Köln zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Es wird festgestellt, dass der Klägerin an den von der Beklagten eingebrachten Gegenständen in den Mieträumen und an der in den Mieträumen eingebauten Lüftungsanlage das Pfandrecht gemäß § 562 BGB zusteht.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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